Unser System

Ein bewährtes Qualitäts- und Umweltmanagement

Die Effizienz, mit der wir unsere Aufgabe der Batteriesammlung, der Sortierung und Wiederverwertung erfüllen, hat längst europaweit Standards gesetzt. Allein im Jahr 2009 haben wir mehr als 14.400 Tonnen gebrauchter Batterien und Akkus zurückgenommen und den Verwertungsanteil auf fast 100 Prozent gesteigert. Insgesamt wurden seit Stiftungsgründung über 110.000 Tonnen Batterien gesammelt.

Die Grundlage unserer Arbeit ist ein kombiniertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem. Es erfasst die Bedürfnisse all derer, die an der Aufgabe des Batterierecyclings mitarbeiten: die Kunden von GRS Batterien, die Sammelpartner in Handel, Gewerbe und Kommunen, aber auch die Dienstleister und Behörden. Das bewährte Managementsystem sorgt für zuverlässige Qualität, die sich messen lässt und fördert gezielt die Optimierung unserer Abläufe.

Wir übernehmen die Produktverantwortung unserer Kunden

Für unsere Partner ist das System denkbar einfach: Im Auftrag der Batteriehersteller, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Produkte vom Verbraucher zurückzunehmen, statten wir den Handel, aber auch Kommunen, öffentliche Einrichtungen oder gewerbliche Endverbraucher flächendeckend und unentgeltlich mit Sammel- und Transportbehältern aus. Wir transportieren die gesammelten Batterien anschließend zu den Sortieranlagen und trennen sie entsprechend ihrer verschiedenen elektrochemischen Systeme. Auf diese Weise können wertvolle Stoffe wie Eisen, Mangan und Nickel zurückgewonnen werden. Die Metalle Blei und Cadmium werden wieder in der Batterieproduktion eingesetzt. Seitdem wir unsere Arbeit vor über zwölf Jahren aufgenommen haben, ist es uns gelungen, sowohl die Gesamtmenge an zurückgenommenen Batterien als auch den Verwertungsanteil ständig zu steigern.

Wir sind das vom Bundesministerium festgestellte Rücknahmesystem!

Quelle: Bundesanzeiger (Amtlicher Teil) Nummer 181 vom Dienstag, 1. Dezember 2009, Seite 4069

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Bekanntmachung der Feststellung der Errichtung des Gemeinsames Rücknahmesystems für Geräte-Altbatterien nach § 6 des Batteriegesetzes

Vom 1. Dezember 2009

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit stellt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach § 6 Absatz 2 Satz 1 des Batteriegesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582) fest, dass zum 1. Dezember 2009 ein Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 6 Absatz 3  des Batteriegsetzes eingerichtet worden ist.

Gemeinsames Rücknahmesytsem in diesem Sinne ist die
Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
Heidenkampsweg 44
20097 Hamurg
Umsatzsteuer-Identfikationsnummer DE 194292688
Stiftungsaufsicht:
Justizbehörde der Freier und Hansestadt Hamburg
Az.: 42/922.12 - 132 (1792)

Berlin, den 1. Dezember 2009

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Im Auftrag
Dr. Helge Wendenburg

Jahresbericht

GRS Batterien Erfolgskontrolle

Die Bilanz einer erfolgreichen Zusammenarbeit

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