Hier haben wir alle wichtigen Fragen und Antworten speziell für den Handel zusammengestellt.
Sie haben Fragen? Wir antworten!
Jedes Handelsunternehmen, das ständig oder zeitweise Batterien oder batteriebetriebene Geräte im Sortiment führt, ist laut Batteriegesetz verpflichtet, die gebrauchten Batterien der Verbraucher unentgeltlich zurückzunehmen - unabhängig davon, ob sie in seinem Geschäft gekauft wurden oder nicht. Nach § 9 (2) BattG sind Vertreiber von Batterien zudem verpflichtet, zurückgenommene Geräte-Altbatterien dem Gemeinsamen Rücknahmesystem zur Abholung bereitzustellen. Vertreiber, die Altbatterien Dritten überlassen wollen, sind verpflichtet, dieses dem Gemeinsamen Rücknahmesystem mindestens drei Monate vor Beginn des Zeitraums schriftlich anzuzeigen. Die Abmeldung kann nur für einen Zeitraum von mindestens einem Kalenderjahr erklärt werden.
GRS Batterien unterstützt den Handel bei der Rücknahme. Wir stellen Ihnen unentgeltlich geeignete Sammelboxen für den Verkaufsraum und Transportkartons für das Abholen zur Verfügung. In die grünen Sammelboxen kann der Kunde gebrauchte Gerätebatterien unsortiert und unabhängig von Marke und Kaufort einwerfen. Darüber hinaus organisiert GRS Batterien das Abholen gefüllter Transportkartons sowie das spätere Sortieren und Verwerten. Zusätzlich hat der Handel im Hauptkundenstrom auf die Möglichkeit der Batterierücknahme hinzuweisen. Der Inhalt dieser Hinweise ist im Batteriegesetz vorgeschrieben. Wenn Sie unseren Karton oder das grüne Fass sichtbar im Hauptkundenstrom platzieren, erfüllen Sie Ihre Hinweispflichten, denn auf den Behältern sind alle vorgeschriebenen Hinweise aufgeführt.
Für Handel, gewerbliche Endverbraucher, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Verbraucher ist das Batterierücknahmesystem unentgeltlich. Die Kosten für die Behälter, das Sammeln, Transportieren, Sortieren, Verwerten oder umweltverträgliche Entsorgen gebrauchter Batterien werden von den Nutzern des Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien getragen. Das sind Batteriehersteller und -importeure, die mit GRS Batterien einen Nutzervertrag geschlossen haben. Entsprechend der Masse und dem Typus ihrer in Deutschland verkauften Batterien entrichten sie Entsorgungskostenbeiträge an GRS Batterien für die Durchführung der oben genannten Leistungen.
Es wird empfohlen, die grüne Sammelbox oder den Karton im Verkaufsraum offen und gut sichtbar aufzustellen (Verkaufsbereich Batterien, Kasse, Recycling-Zentrum). Diese Behälter enthalten bereits alle Hinweise, die im Verkaufsraum gegeben werden müssen. Das Batteriegesetz schreibt vor, dass Vertreiber ihre Kunden durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln darauf hinzuweisen haben,
1. dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können,
2. dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist und
3. welche Bedeutung das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne hat.
Wer Batterien im Versandhandel an den Endnutzer abgibt, hat diese Hinweise in den von ihm verwendeten Darstellungsmedien zu geben oder sie der Warensendung schriftlich beizufügen.
Jedes Handelsunternehmen, das ständig oder zeitweise Gerätebatterien verkauft, hat die Pflicht, gebrauchte Batterien vom Verbraucher zurückzunehmen. Diese Verpflichtung zur Rücknahme besteht unabhängig davon, ob die Batterien in seinem Geschäft gekauft wurden oder nicht. Zusätzlich hat der Händler Hinweispflichten (siehe vorherige Frage).
Ist die Sammelbox im Verkaufsraum voll, füllen Sie sie in den Transportkarton (30 kg) oder das grüne Fass um. Wenn auch diese gefüllt sind, erteilen Sie uns einen Auftrag zum Tausch.
GRS Batterien-Hotline:
Telefon: 01805 - 80 50 30*
Telefax: 01805 - 80 50 31*
*14 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen und aus dem Ausland möglich.
Innerhalb von ca. 14 Tagen nach Auftragsannahme werden die Behälter unentgeltlich getauscht.
Nein. Es gibt über 300 verschiedene Bauformen und über 10 verschiedene Batteriesysteme, deren Sortierung den Laien überfordern würde. Das Sortieren in die verschiedenen Systeme wird als Dienstleistung durch GRS Batterien erbracht. Starterbatterien für Kraftfahrzeuge werden von GRS Batterien nicht zurückgenommen.
Natürlich. Je mehr Batterien zurückgegeben werden, desto eher werden die umweltpolitischen Ziele des Batteriegesetzes erreicht und desto größer sind die Möglichkeiten für eine effiziente Verwertung. Der Handel kann alle gebrauchten Batterien, die in die grüne Sammelbox passen, zurücknehmen und hat Anspruch auf eine unentgeltliche Abholung durch GRS Batterien.
Ja, denn unter Batterien sind einmal entladbare (Primärbatterien) und wiederaufladbare (Akkumulatoren) zu verstehen. Starterbatterien für Kraftfahrzeuge werden von GRS Batterien nicht zurückgenommen.
Die bisherigen Erfahrungen in Europa haben keine Hinweise auf Gefahren ergeben. Dennoch sollen nur entladene Batterien eingeworfen werden. Bei Lithiumbatterien (diese werden vor allem im Fotobereich verwendet) sollen vorsorglich die Batteriepole mit Klebestreifen isoliert werden.
Ja. Sie können natürlich auch direkt im Karton oder in dem grünen Fass sammeln.
GRS Batterien ist gegenüber den für das Batteriegesetz zuständigen Landesbehörden jährlich zur Dokumentation verpflichtet über die von den angeschlossenen Herstellern in Verkehr gebrachten Batterien und die Sammel- und Verwertungsquoten. Dieser Jahresbericht steht zum Download für Sie bereit.
Ja. Selbstverständlich erhält der Kunde von dem Spediteur einen Übergabebeleg. Dieser kann auch als Verbleibskontrolle für das Abfallregister genutzt werden. Der Beleg muss 3 Jahre aufbewahrt werden.
Der Übergabebeleg ist das Nachweisdokument für die ordnungsgemäße Entsorgung und wichtig für Ihr Abfallregister. Den Übergabebeleg erhalten Sie vom Fahrer bei der Abholung.
Im Prinzip hat der Versandhandel die gleichen Pflichten wie andere Händler oder Vertreiber auch. Der Versandhandel hat eine Rücknahme- und eine Hinweispflicht.
Wer Batterien im Versandhandel an den Endnutzer abgibt, hat folgende Hinweise in den von ihm verwendeten Darstellungsmedien zu geben oder sie der Warensendung schriftlich beizufügen:
1. dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können,
2. dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist und
3. welche Bedeutung das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne hat.
Der Versandhandel ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Verkaufsstelle ist hierbei das Versandlager.
Alle haushaltsüblichen "Geräte"- Batterien und -Akkus. Diese dürfen allerdings nicht schwerer sein als 4 kg/Stück und keine "freien" Flüssigkeiten enthalten. Sie werden auch als „Trockenbatterien“ oder „Haushaltsbatterien“ bezeichnet. Starterbatterien für Kraftfahrzeige werden von GRS Batterien nicht zurückgenommen.
Nach der Sammlung werden die Batterien zu den Sortieranlagen transportiert. Dort geschieht in automatisierten Verfahren die Auftrennung (Fraktionierung) in die verschiedenen elektrochemischen Systeme, die dann an die entsprechenden Verwertungsanlagen weiter gegeben werden können. In den Batterien sind Metalle wie Zink, Mangan, Eisen oder Nickel enthalten, die sich alle in der Neuherstellung von Batterien oder in anderen Produktionsbereichen verwenden lassen. So können aus ihnen beispielsweise neue Motorblöcke für Autos hergestellt werden, Zink wird als Rostschutz für Autokarossen eingesetzt und Nickel geht in die Edelstahlindustrie. Indem Sie Ihre Batterien nicht in den Hausmüll, sondern in die grüne Sammelbox werfen, tragen Sie also ganz entscheidend zur Schonung unserer Umwelt bei.