Rechtliche Informationen – Transport
GRS Batterien übernimmt die Batterien als Gemisch unterschiedlicher Batteriesysteme. In diesem Gemisch können auch Lithiumbatterien enthalten sein. Der Transport von Lithiumbatterien fällt unter die Regelungen der Gefahrgutverordnung/ des ADR. Der Transport von Lithiumbatterien ist von den restlichen Auflagen der Anlagen A und B des ADR befreit, wenn
- die Lithiumbatterie leichter ist als 500g/Stück und
- die Gesamtmenge an Lithiumbatterien pro Fahrzeug 333 kg nicht überschreitet.
Wann habe ich mehr als 333 kg Lithiumbatterien pro Fahrzeug?
Im Batteriegemisch befinden sich normalerweise 1 bis 2% Lithiumbatterien. Der Rest sind Batterien anderer elektrochemischer Systeme, die nicht dem ADR unterliegen. So könnten also rein rechnerisch bis zu 16,65 t Batteriegemisch transportiert werden, bevor eine Masse von 333 kg Lithiumbatterien erreicht wird. Nimmt man einen fünffachen Sicherheitsfaktor an, das heißt 10% Lithiumbatterien im Gemisch, können immer noch 3,33 t Batterien transportiert werden, ohne die Freigrenze zu überschreiten.
Was muss ich tun?
- Die Behälter müssen mit der Aufschrift „GEBRAUCHTE LITHIUMBATTERIEN“ gekennzeichnet sein. Dieser Hinweis steht bereits auf den Kartons und den grünen Fässern. Sie sehen, GRS Batterien hat es Ihnen so einfach wie möglich gemacht.
- Bitte sichern Sie Lithiumbatterien vorsorglich gegen Kurzschluss. Sie können Batterien gegen Kurzschluss sichern, indem Sie entweder die Pole voneinander isolieren (Klebestreifen) oder die Batterien selbst schützen (z.B. einzeln einlegen in die Originalverpackung).
Sie haben Fragen oder möchten detaillierte Informationen?
Gerne helfen wir Ihnen weiter: Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien, Tel: 040 / 23 77 88 oder info@grs-batterien.de.

