Hier haben wir alle wichtigen Fragen und Antworten speziell für den Handel zusammengestellt.

Sie haben Fragen? Wir antworten!

 Warum muss der Handel an das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien angeschlossen sein?

Jedes Handelsunternehmen, das ständig oder zeitweise Batterien oder batteriebetriebene Geräte im Sortiment führt, ist laut Batteriegesetz verpflichtet, die gebrauchten Batterien der Verbraucher unentgeltlich zurückzunehmen - unabhängig davon, ob sie in seinem Geschäft gekauft wurden oder nicht. Nach § 9 (2) BattG sind Vertreiber von Batterien zudem verpflichtet, zurückgenommene Geräte-Altbatterien dem Gemeinsamen Rücknahmesystem zur Abholung bereitzustellen. Vertreiber, die Altbatterien Dritten überlassen wollen, sind verpflichtet, dieses dem Gemeinsamen Rücknahmesystem mindestens drei Monate vor Beginn des Zeitraums schriftlich anzuzeigen. Die Abmeldung kann nur für einen Zeitraum von mindestens einem Kalenderjahr erklärt werden.

 Welchen Service bietet GRS Batterien dem Handel?

 Welche Kosten fallen für das Batterierücknahmesystem an?

 Gibt es eine Vorschrift, wo der Sammelbehälter platziert werden muss?

 Welche Pflichten hat der Händler, der Gerätebatterien im Sortiment führt?

 Wie funktioniert die Abholung?

 Müssen verschiedene Batterietypen vom Verbraucher sortiert abgegeben werden?

 Müssen auch Batterien zurückgenommen werden, die nicht im eigenen Sortiment des Händlers geführt werden?

 Müssen auch Akkus zurückgenommen werden?

 Entstehen Gefahren beim Einwurf nicht vollständig entladener Batterien?

 Müssen auch größere Mengen von Batterien, z.B. aus Büros und Sekretariaten, zurückgenommen werden?

 Kann ich auch den Transportkarton zur Sammlung verwenden?

 In welcher Form wird das Batterierücknahmesystem überprüft?

 Erhalte ich einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung?

 Wozu benötige ich den Übergabebeleg?

 Welche Pflichten hat der Versandhandel?

 Welche Batterien nimmt GRS Batterien zurück?

 Was passiert mit den Batterien, nachdem ich sie in die Behälter geworfen habe?