E-Bike-Batterien gelten gem. Batteriegesetz (BattG) als sogenannte Industriebatterien. Vertreiber von E-Bikes und E-Bike Batterien sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien kostenfrei vom Endverbraucher zurücknehmen. Eine Abgabemöglichkeit von E-Bike Batterien über die Kommunen (Wertstoff- und Recyclinghöfe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) ist gesetzlich nicht vorgesehen. Mit dem Ziel einer privatwirtschaftlich organisierten ordnungsgemäßen Entsorgung von E-Bike-Batterien, hat der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) bereits 2010 über die GRS Service GmbH (GRS Batterien) ein freiwilliges Branchensystem für E-Bike-Batterien eingerichtet (GRS eMobility).
Einfache Registrierung für Fahrradhandel
Um ihrer Pflicht der kostenfreien Rücknahme nachzukommen können sich Händler von E-Bikes und E-Bike-Batterien unter www.portal.grs-batterien.de als Rücknahmestelle für Gerätebatterien und E-Bike-Batterien registrieren und nachfolgend die kostenfreie Abholung dieser Batterien über GRS Batterien vornehmen lassen.
Rücknahme über die Kommunen
Alle kommunalen Sammelstellen können sich ebenfalls unter www.portal.grs-batterien.de als Rücknahmestelle für Gerätebatterien sowie für E-Bike-Batterien registrieren lassen und nachfolgend die kostenfreie Abholung dieser Batterien über GRS Batterien vornehmen lassen. In diesem Fall können kommunale Sammelstellen auch von gewerblichen Anlieferern E-Bike-Batterien annehmen.
Sicherheit im Fokus
Der Transport von E-Bike-Batterien und hier insbesondere von vermeintlich beschädigten Lithium-Altbatterien unterliegt besonderen gefahrgutrechtlichen Vorschriften und sehr hohen Sicherheitsanforderungen. GRS Batterien kommt diesen Vorgaben mit dem GRS Sicherheitsstandard nach.
Empfehlung für Fahrradhändler
GRS Batterien und der ZIV empfehlen Händlern von E-Bikes und E-Bike-Batterien, sich als GRS Rücknahmestelle zu registrieren. „Die Rücknahme alter E-Bike Batterien über den Handel als GRS Rücknahmestelle ist aus unserer Sicht die einfachste und sicherste Lösung.“ Kommentiert Anke Schäffner, Leiterin Politik & Interessenvertretung ZIV. „Daher raten wir von einer Anlieferung gesammelter E-Bike Altbatterien bei den Kommunen dringend ab.“ Ergänzt Georgios Chryssos, Vorstand Stiftung GRS Batterien.
Ausstattung der Rücknahmestellen
Registrierte GRS-Rücknahmestellen erhalten eine Erstausstattung mit Sicherheitsbehältern für die Sammlung alter (Lithium-)Batterien aus E-Bikes. Ebenfalls bereitgestellt wird umfangreiches Informationsmaterial zur sicheren Sammlung von Altbatterien. Für die Verbraucherkommunikation stehen zudem Inhalte zum Download bereit unter www.g2-infoplattform.de
Weiterführende Links:
Über GRS Batterien
1998 gegründet, war die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (Stiftung GRS Batterien) das durch das Bundesumweltministerium festgestellte Rücknahmesystem Batterien. Aufgrund von vollzugsbedingten Wettbewerbsnachteilen sah sich die Stiftung GRS Batterien zuletzt gezwungen, diese Rechtsstellung sowie den damit verbundenen Auftrag zur gesetzlichen Grundentsorgung für Gerätealtbatterien aufzugeben. Seit 06.01.2020 agiert die Stiftung GRS Batterien als herstellereigenes Rücknahmesystem gem. § 7 BattG und erfüllt als solches weiterhin die Produktverantwortung für Gerätealtbatterien und setzt die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Batterien fort. Als nicht-gewinnorientierte, diskriminierungsfreie und für alle Hersteller gleichermaßen offene Organisation betreibt die Stiftung GRS Batterien zudem verschiedene Rücknahmesysteme für Industriebatterien.
Über den Zweirad-Industrie-Verband e.V.
Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. ist die nationale Interessenvertretung und Dienstleister der deutschen und internationalen Fahrradindustrie. Wir vertreten Hersteller und Importeure von Fahrrädern, E-Bikes, Fahrradkomponenten und Zubehör.