Stiftung GRS Batterien in Vorbereitung für BattG Novelle

  • GRS Batterien bereitet sich auf Umsetzung der BattG Novelle vor 
  • Priorität liegt auf Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen 
  • Entsorgung von falsch erfassten Industriebatterien wird kostenpflichtig 

Im Zuge der aktuellen parlamentarischen Beratungen zur lang diskutierten Änderung des Batteriegesetzes bereitet sich die Stiftung GRS Batterien auf die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen vor. „Wir bedauern, dass die von Industrie und Verbänden vorgelegten Vorschläge zur Verbesserung der Batteriegesetzes im aktuellen Verfahren nicht berücksichtigt wurden.“ sagt Stiftungsvorstand Georgios Chryssos und betont weiter: “Ungeachtet der bekannten Unzulänglichkeiten der Gesetzesnovelle werden wir die neuen gesetzlichen Anforderungen für alle Beteiligten rechtssicher umsetzen.“ 

 

Kostenwettbewerb zwingt zur Senkung der Sammelquote 

Der von der Bundesregierung gewünschte Kostenwettbewerb zwingt GRS Batterien dazu, die Sammelquote von zuletzt 76,1 % auf die neue gesetzliche Mindestsammelquote von 50 % abzusenken. „Eine Maßnahme, die in unseren Augen jegliche klima- und umweltpolitischen Ziele konterkariert.“, kommentiert Chryssos. „Der Wettbewerb geht somit zu Lasten der Umwelt aber zu Gunsten wirtschaftlicher Interessen, denen wir uns unseren Nutzern gegenüber verpflichtet sehen.“  

 

Abgrenzung zwischen Industrie- und Gerätebatterien notwendig 

Bislang hat GRS Batterien Industriebatterien, für die keine Herstellerrücknahmesysteme verfügbar sind, kostenlos mit erfasst. Aufgrund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und der weiterhin bestehenden Regelungsdefizite kann GRS Batterien dies künftig nicht mehr leisten. „Der Rechtsrahmen zwingt uns in diesem Bereich zu einer sehr genauen Abgrenzung zwischen Geräte- und Industriebatterien.“ Der Kostenwettbewerb erfordert die sortenreine Erfassung von Gerätealtbatterien: „Hier sehen wir vor allem auch die Rücknahmestellen bei Kommunen und im Handel in der Pflicht.”, sagt Chryssos.  

 

Sortier- und Entsorgungskosten für Industriebatterien werden in Rechnung gestellt  

GRS Batterien wird daher kurzfristig seine Allgemeinen Abholbedingungen anpassen. Das Aussortieren von falsch erfassten Industriebatterien aus Sammelbehältern für Gerätebatterien und die hieraus entstehenden Folgekosten können den Rücknahmesystemen nicht angelastet werden. Daher werden zukünftig Sortier- und Entsorgungskosten jenen Rücknahmestellen, die keine sortenreine Erfassung von Gerätebatterien sicherstellen können, in Rechnung gestellt. 

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