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Ja. Das Gemeinsame Rücknahmesystem steht allen Batterieherstellern und -importeuren zu gleichen Bedingungen zur Verfügung. Dies ist eine Vorgabe des Batteriegesetzes. Die Liste für Entsorgungskostenbeiträge ist untergliedert nach Gewichtskategorien, Systemen und Batterietypen. Die darin aufgelisteten Beiträge sind für alle Nutzer gleich. Rabatte und Skonti werden nicht gewährt.
Das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien übernimmt die in dem Batteriegesetz beschriebene Verpflichtung der Hersteller und Importeure, die gebrauchten Batterien unentgeltlich zurückzunehmen und entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu verwerten und nichtverwertbare Batterien zu beseitigen. GRS Batterien stellt zu diesem Zweck geeignete Behälter zur Verfügung und organisiert die Entsorgungsleistungen wie Logistik, Rücknahme, Transport, Sortierung und Verwertung bzw. Beseitigung. Diese Leistungen werden in Form einer Ausschreibung vergeben. Außerdem dokumentiert GRS Batterien die obigen Leistungen jährlich gegenüber den zuständigen Landesbehörden (zur GRS Batterien Erfolgskontrolle).
Sie können einen Nutzervertrag mit GRS Batterien abschließen. Auf dieser Website stehen alle erforderlichen Verträge und Dokumente zum Download bereit. Bitte schicken Sie diesen Vertrag unterschrieben an die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien, Heidenkampsweg 44, 20097 Hamburg.
Die Liste für Entsorgungskostenbeiträge ist differenziert nach Gewichtsklassen, Typengruppen und den Batteriesystemen (z.B. Alkali-Mangan oder Nickel-Cadmium). Bei Batterien, die schwerer als 1 kg sind, wird der Entsorgungskostenbeitrag exakt auf das jeweilige Gewicht der Batterie bezogen. Grundlage für die Berechnung des Entgeltes ist die Stückzahl der in Deutschland erstmals in Verkehr gebrachten Batterien. Damit sind alle Kosten abgegolten. Batterien, die exportiert werden, unterliegen nicht der Meldepflicht an GRS Batterien.
GRS Batterien nimmt alle "Geräte"-Batterien und -Akkus zurück. Diese dürfen allerdings keine "freien" Flüssigkeiten (flüssiger Elektrolyt) enthalten.
Nein. Eine Kennzeichnung der Batterien bzw. der Verpackungen mit unserem Logo ist nicht vorgeschrieben. Sofern Sie das Logo auf die Batterie, der Verpackung oder der Betriebsanleitung verwenden möchten, stellen wir es Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Es muss das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf jede Batterie. Werden bestimmte Grenzwerte für die Schwermetalle Quecksilber, Cadmium oder Blei überschritten, muss unter das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne noch das jeweilige chemische Kürzel Hg, Cd oder Pb.
Zusätzlich sind Geräte- und Starterbatterien zukünftig mit der Kapazität zu kennzeichnen. Die Berechnungsmodalitäten werden auf EU-Ebene festgelegt. Diese Kennzeichnung tritt dann nach Umsetzung einer entsprechenden Verordnung in Kraft.
Mit der Änderung des „Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren“ wurde auch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert. Demnach sind Elektro- und Elektronikgeräte, die vollständig oder teilweise mit Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden können, so zu gestalten, dass eine problemlose Entnehmbarkeit der Batterien und Akkumulatoren sichergestellt ist. Zusätzlich sind Elektro- und Elektronikgeräten, die eine Batterie oder einen Akkumulator enthalten, Angaben beizufügen, welche den Nutzer über den Typ und das chemische System der Batterie oder des Akkumulators und über deren sichere Entnahme informieren.
Die Rücknahmeverpflichtung für die Batterie nach dem Batteriegesetz gilt unabhängig von der Rücknahmeverpflichtung für das Gerät nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Das heißt, die Batterien müssen an GRS Batterien gemeldet werden, auch wenn es für das Gerät eine andere Rücknahmeverpflichtung gibt. GRS Batterien nimmt die bei den Zerlegezentren ausgebauten Batterien zurück und entsorgt diese.
Nein. Die ROHS (Richtlinie 2002/95/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) bezieht sich auf das Gerät, nicht auf die Batterie. Die Klarstellung, dass das Schwermetallverbot der RoHS-Richtlinie nicht für Batterien gilt, finden Sie im Dokument FAQ on RoHS and WEEE auf Seite 11 unter Nr. 1.9. Hier heißt es: "The RoHS Directive restricts the use of heavy metals in electrical and electronic equipment, but does not apply to batteries."
Grundsätzlich gelten beide Vorschriften (Batteriegesetz/ Elektro- und Elektronikgerätegesetz) gleichermaßen und unabhängig voneinander. In der Regel bezieht sich das Batteriegesetz auf die Batterie und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz auf das Gerät. Beide Vorschriften sind parallel anzuwenden.
Nein, denn GRS Batterien holt die aus den Geräten ausgebauten Batterien und Akkus ab, sortiert und entsorgt diese. Sie sollten dies bei der Vergabe der Aufträge an Dienstleistungsunternehmen im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes berücksichtigen.
Grundsätzlich gilt das Stoffverbot für Cadmium, wenn die im Gesetz definierten Grenzwerte von mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cd überschritten werden. Von dem Verbot ausgenommen sind Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme einschließlich Notbeleuchtung, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind.