Grün, Gelb, Rot

Der GRS-Sicherheitsstandard ordnet Batterien je nach System, Zustand und Größe einer von drei Kategorien zu. Mit der Codierung grün, gelb, rot behalten Sie dabei alles im Blick!

Zum Inhalt

Der GRS-Sicherheitsstandard im Überblick

Sie sind GRS-Rücknahmestelle und müssen Ihren Pflichten als Verpacker und Verlader nachkommen? Mit dem GRS-Sicherheitsstandard sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn Sie mehr als eine kurze Übersicht brauchen, finden Sie in unserem Sicherheitsforum alle Informationen, die Sie für die ADR-konforme Verpackung und Kennzeichnung sowie zur Lagerung, Palettierung und für den Transport benötigen. In unseren Checklisten schließlich können Sie mehr als einen Haken setzen. 

 

GRS-Sicherheitsforum   

Mischchargen

Unbeschädigte und beschädigte Batterien kleiner 500 g/Stück

In diese Kategorie fallen Gemische aus beschädigten und unbeschädigten herkömmlichen Batterien und Lithiumbatterien, die jeweils kleiner 500 g sind. Herkömmliche (z. B. ZnC-, Zn-Luft, AlMn, NiCd-, NiMH- und Pb-) Batterien werden in kleinen batteriebetriebenen Geräten wie Taschenlampen oder Fernbedienungen genutzt. Kleine Lithiumbatterien finden sich z. B. in Smartphones, Tablets oder kleinen Gartengeräten. Die Sammlung dieser Batterien erfolgt in grünen GRS-Sammelboxen und -Fässern. 

 

Grundsätzlich gilt, dass Lithiumbatterien, z. B. durch Abkleben der Pole, vor Kurzschluss gesichert werden sollen. Hinweise für Verbraucher, z. B. durch Plakate am Ort der Rückgabe, erhöhen die Sicherheit! 


Defekte Lithiumbatterien kleiner 500 g können im Gemisch mit herkömmlichen Batterien gesammelt und müssen in grünen GRS-Fässern transportiert werden. Hierfür müssen die defekten Batterien bei der Sammlung sachgemäß verpackt, gelagert und zum Transport bereitgestellt werden. Es gilt, sich vor austretenden Stoffen und Gasen zu schützen, die defekten Batterien einzeln in Polybeutel zu packen und diese in trockenem Sand einzubetten, um die Brandlast zu reduzieren. Die Rücknahmestellen fungieren dabei als Verpacker und Verlader. Nähere Informationen zur ADR-konformen Verpackung, Kennzeichnung und Verladung finden Sie hier

Monochargen

Unbeschädigte Lithiumbatterien

In diese Kategorie fallen sortenrein zurückgenommene unbeschädigte Lithiumbatterien. Eine weitere Unterscheidung gilt für unbeschädigte Lithiumbatterien bis 12 kg/Stück bzw. über 12 kg/Stück. Rücknahmestellen fungieren als Verpacker und Verlader und müssen hierfür besondere Vorgehensweisen beachten (siehe hier). Grundsätzlich gilt, dass jede Lithiumbatterie einzeln gegen Kurzschluss zu sichern ist! Zusätzlich sind die Batterien in den Transportverpackungen gegen übermäßige Bewegung zu sichern. 


Lithiumbatterien ab 12 kg/Stück

Lithiumbatterien ab 12 kg/Stück, die aufgrund ihrer Abmessungen nicht in die von uns für die Rücknahme zur Verfügung gestellten gelben Fässer passen, dürfen in widerstandsfähige Außenverpackungen verpackt werden. Voraussetzung: Die Batterie selbst verfügt über ein widerstandsfähiges, stoßfestes Außengehäuse.

 

Mischchargen

Mischchargen unbeschädigter Batterien ab 500 g/Stück mit Lithiumbatterien 

Lithiumbatterien ab 500 g/Stück können sortenrein oder im Gemisch mit anderen Hochenergiebatterien transportiert werden. Die Batterien müssen hierfür bei der Sammlung sachgemäß in gelben Fässern verpackt, gelagert und zum Transport bereitgestellt werden. Grundsätzlich gilt, dass jede Batterie im gelben Behälter einzeln gegen Kurzschluss zu sichern ist! Zusätzlich sind die Batterien in den Transportverpackungen gegen übermäßige Bewegung zu sichern. 

Beschädigte Lithiumbatterien > 500 g/Stück  

Sicherheit im Bereich E-Mobilität und darüber hinaus

Für beschädigte Lithiumbatterien ab 500 g/Stück gelten die höchsten Sicherheitsvorkehrungen. Sie müssen nicht nur gesondert verpackt, sondern auch in speziellen Sicherheitsbehältern transportiert werden. Für die Gewährleistung der ADR-konformen Beförderung kommen hierfür Sicherheitsbehälter und spezielle Transport-/Verpackungsprozesse zum Einsatz. Im GRS-Sicherheitskoffer dürfen bis zu drei beschädigte transportkritische Lithiumbatterien von je max. 5 kg transportiert werden. Der von uns entwickelte GRS-Sicherheitsbehälter fasst bis zu 195 kg beschädigter transportkritischer Lithiumbatterien.

 

In der Regel fungieren die Rücknahmestellen als Verpacker und Verlader. Nur bei Einsatz des GRS-Sicherheitsbehälters treten wir in die Rolle des Verpackers und verpacken für Sie. Auch hier sind besondere Vorgehensweisen für Verpackung, Kennzeichnung und Verladung festgeschrieben (siehe hier). Aus Sicherheitsgründen ist jede Batterie einzeln gegen Kurzschluss zu sichern.


Ausnahmefall:

Beschädigte transportsichere Lithiumbatterien ab 500 g/Stück

GRS eMobility ist unsere Branchenlösung für die Rücknahme von Industriebatterien aus kleinen elektrischen Fahrzeugen wie z. B. E-Bikes. Hierfür werden unsere roten Fässer verwendet, die bereits vor Auslieferung u. a. mit nicht leitfähigem Dämmmaterial gefüllt sind. Da die Einstufung der Batterien als beschädigt transportsicher erweiterte Kenntnis im Umgang mit Lithiumbatterien oder Rücksprache mit dem Batteriehersteller erfordert, steht dieses Behältersystem vorerst nicht für die Rücknahme von Geräte-Altbatterien zur Verfügung.

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Kontakt

Sicherheit auf einen Blick

Damit Sie „Altbatterien sicher verpacken, lagern und transportieren“ können, stellen wir Ihnen nicht nur unser Merkblatt zur Verfügung: Über unseren Info-Service können Sie die von Ihnen benötigten Unterlagen individuell zusammenstellen und herunterladen. Keinesfalls fehlen sollten hier die für Sie relevanten Verpackungsanweisungen. In der Fassung Grün, Gelb bzw. Rot weisen sie Ihnen auf einen Blick den richtigen Weg der Altbatterien von der Verpackung bis zum Transport.  

 

Info-Service