Verpackung

Verpflichtete

Rücknahmestelle: Sortierung, Verpackung, Kennzeichnung, Kontrolle

Fahrzeugführer: Kontrolle der Versandstücke

Mischchargen/Batteriegemische

ADR SV 636 · P 909

< 500 g

Für Lithiumbatterien kleiner 500 g/Stück gemischt mit anderen Batterien (unabhängig von Zustand und Gewicht) gilt:

  • in den grünen GRS-Sammelbehältern sammeln, lagern und transportieren,
  • möglichst gegen Kurzschluss sichern, z. B. durch Abkleben der Pole oder/und durch die lagenweise Befüllung der Sammelbehälter oder/und durch die Verwendung von einem nicht elektrisch leitfähigen, nicht brennbaren Polstermaterial und
  • in den Sammelbehältern so verpacken, dass die Batterien vor übermäßiger Bewegung und vor Beschädigungen geschützt werden, die durch Bewegungen in der Verpackung oder durch das Einsetzen in die Verpackung verursacht werden können. Behälter vollständig füllen!

 

 

Beschädigte Lithiumbatterien und -zellen

< 500 g  

Defekte oder beschädigte Batterien bis zu 500 g

  • dürfen in grünen GRS-Sammelbehältern gesammelt, gelagert und transportiert werden,
  • müssen gegen Kurzschluss gesichert werden, z. B. durch einzelne Einbettung in trockenen Sand oder Vermiculite. Hierbei gilt, dass
  • der eingefüllte Sand oder das Vermiculite die defekten oder beschädigten Lithiumbatterien vollständig umschließen muss, sodass sich die Pole nicht berühren.

Unbeschädigte Lithiumbatterien und -zellen

ADR SV 377 · P 909

> 500 g 

Alle unbeschädigten Lithiumbatterien im gelben GRS- Fass müssen so verpackt sein, dass Kurzschlüsse und eine gefährliche Wärmeentwicklung verhindert werden. Der Schutz gegen Kurzschlüsse und gefährliche Wärmeentwicklung umfasst u. a.:

  • einzelner Schutz der Batteriepole,
  • die Verwendung von Innenverpackungen, um einen Kontakt zwischen Zellen und Batterien zu verhindern,
  • Batterien mit eingelassenen Polen, die für einen Schutz vor Kurzschluss ausgelegt sind, oder
  • die Verwendung eines nicht elektrisch leitfähigen und nicht brennbaren Polstermaterials, um den Leerraum zwischen den Zellen oder Batterien in der Verpackung aufzufüllen.
  • Die Lithiumbatterien müssen innerhalb der Außenverpackung gesichert werden, um übermäßige Bewegungen während der Beförderung zu verhindern. Behälter vollständig füllen!

 

> 12 kg

Sofern die Lithiumbatterien schwerer als 12 kg über ein widerstandsfähiges, stoßfestes Gehäuse verfügen, dürfen widerstandsfähige Außenverpackungen verwendet werden, die

  • aus einem geeigneten Werkstoff hergestellt sind,
  • hinsichtlich ihres Fassungsraums und ihrer beabsichtigten Verwendung eine geeignete Festigkeit und Auslegung aufweisen.
  • Eine bauartgeprüfte Verpackung ist laut ADR nicht vorgeschrieben.

Beschädigte Lithiumbatterien und -zellen

ADR SV 376 · P 908

transportsicher ≥ 500 g

Rotes GRS-Fass

Für beschädigte/defekte Lithiumbatterien schwerer als 500 g/Stück dürfen keinesfalls gelbe oder grüne Verpackungen für die Beförderung verwendet werden.

Beim Verpacken ist vorzugehen wie folgt:

  • transportsichere Lithiumbatterien vor dem Einlegen einzeln durch Isolierung der Pole gegen Kurzschluss schützen,
  • jede Lithiumbatterie einzeln in eine dichte Innenverpackung, z. B. in einem PE-Beutel verpacken.
  • Die so verpackte Batterie in den Kunststoffsack ins rote GRS-Fass geben und mit einem saugfähigen, nicht brennbaren und nicht elektrisch leitfähigen Polstermaterial umgeben.
  • Den Kunststoffsack vor dem Transport verschließen.
  • Bei Lithiumbatterien mit einer Nettomasse von mehr als 30 kg darf die Außenverpackung jeweils nur eine Batterie bzw. Zelle enthalten.

ADR SV 376 · P 911 oder Einzelfestlegung

transportkritisch ≤ 5 kg

Sicherheitskoffer

Für beschädigte/defekte Lithiumbatterien schwerer als 500 g/Stück dürfen keinesfalls gelbe oder grüne Verpackungen für die Beförderung verwendet werden. Für die meisten transportkritischen Lithiumbatterien bis 5 kg kann der GRS-Sicherheitskoffer genutzt werden. Anhand der GRS-Checkliste für den GRS-Sicherheitskoffer ist zu überprüfen, ob die Batterie(n) mit diesem Behälter transportiert werden dürfen. Dabei ist zu beachten:

  • Batterien einzeln gegen Kurzschluss schützen,
  • jede Batterie einzeln in eine dichte Innenverpackung, z. B. einen PE-Beutel verpacken,
  • maximal 1 Batterie pro Fach einlegen,
  • Sicherheitskissen übereinanderschlagen,
  • Kiste mit beiden Verschlüssen sichern.

Eine Kopie der Einzelfestlegung ist bei jedem Transport mitzuführen und die festgelegten Bedingungen sind jederzeit einzuhalten.

 

transportkritisch >500 g

Sicherheitsbehälter

Alle beschädigten/defekten Lithiumbatterien, die schwerer als 500 g/Stück und transportkritisch sind (und nicht im Sicherheitskoffer transportiert werden dürfen), werden ausschließlich durch GRS Batterien oder durch von GRS Batterien beauftragte und geschulte Servicepartner gemäß der durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) erteilte Einzelfestlegung für GRS Batterien im GRS-Sicherheitsbehälter verpackt und befördert.

 

Eine Kopie der Einzelfestlegung ist bei jedem Transport mitzuführen und die festgelegten Bedingungen sind jederzeit einzuhalten.

 

Der Sicherheitsbehälter ist geeignet für beschädigte/ defekte und transportkritische Lithiumbatterien bis 170 kg. Dies ist gewährleistet durch die flüssigkeitsdichte Verpackung, die hitzebeständigen und wärmedämmenden Isolierplatten und das verwendete saugfähige Polstermaterial in Verbindung mit einem Schutz vor Überdrücken.

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