Gesetzliche Vorgaben

Das Batteriegesetz (BattG)

Seit dem 1. Dezember 2009 gilt in Deutschland das Batteriegesetz mit zahlreichen Herausforderungen für alle Hersteller und Importeure von Batterien und batteriebetriebenen Produkten. Wir haben sämtliche Neuerungen, die mit dem Batteriegesetz verbunden sind, für Sie im Blick und machen Sie auf die Veränderungen aufmerksam, die Ihr Unternehmen betreffen. Hier haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst. 

 

Das Melderegister des Umweltbundesamts (UBA)

Hersteller müssen ihre Marktteilnahme dem Umweltbundesamt (staatliches Herstellungsregister) elektronisch anzeigen. Diese Anzeige übernehmen wir für Sie. Die dafür erforderlichen Angaben geben Sie direkt in unsere Datenbank www.batterieregister.de ein. Ihre Login-Daten erhalten Sie von uns per Post. Sie können dort auch Ihre Daten jederzeit ändern, ergänzen oder korrigieren.

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