Rechtliche Informationen - Entsorgung
Das Batteriegesetz
Zum 1.12.2009 trat das Batteriegesetz in Kraft. Es löst die seit 1998 gültige Batterieverordnung ab und ist eine direkte Umsetzung der EG-Batterierichtlinie. Das Batteriegesetz ist ein Artikelgesetz. Artikel 1 ändert die Batterieentsorgung, Artikel 2 ändert das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und Artikel 3 regelt das Inkrafttreten. Damit sind Änderungen verbunden für Hersteller/Importeure von Batterien, Vertreiber, Händler (auch im Versandhandel) und Entsorger.