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Hier haben wir alle wichtigen Fragen und Antworten speziell für Händler von Elektrofahrrädern zusammengestellt.
Sie haben Fragen? Wir antworten!
Warum dürfen auch Batterien aus Elektrofahrrädern (Industriebatterien) über GRS Batterien entsorgt werden?
Die Hersteller (im Sinne des Batteriegesetzes) von Elektrofahrrädern haben mit GRS Batterien Verträge über die Rücknahme und umweltverträgliche Verwertung von gebrauchten Industriebatterien aus Elektrofahrrädern gemäß §§ 3 und 8 BattG geschlossen. GRS Batterien bietet auf dieser Grundlage Vertreibern von Elektrofahrrädern die kostenlose Rücknahme von gebrauchten Batterien aus Elektrofahrrädern an.
Welchen Service bietet GRS Batterien dem Fahrradhandel?
GRS Batterien unterstützt den Fahrradhandel bei der Rücknahme. Wir stellen Ihnen unentgeltlich Transportkartons für das Abholen sowie Informationsmaterial zur ordnungsgemäßen Verpackung von gebrauchten Lithiumbatterien zur Verfügung. In die grünen Sammelboxen kann der Kunde gebrauchte Gerätebatterien unsortiert und unabhängig von Marke und Kaufort einwerfen.
Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hat auf Grundlage §§ 3 und 8 BattG und in Zusammenarbeit mit GRS Batterien ein System für die Rücknahme und Entsorgung von Akkumulatoren aus Elektrofahrrädern entwickelt, dem sich mehrere Fahrradhersteller angeschlossen haben.
Vertreiber von Elektrofahrrädern können sich so für die Entsorgung anfallender Fahrradbatterien ebenfalls des Gemeinsamen Rücknahmesystems der Stiftung GRS Batterien bedienen.
Große gebrauchte Lithiumbatterien mit einem Stückgewicht größer als 500 g sind separat in speziell gekennzeichneten Sammelboxen zu erfassen. Versehen Sie bitte die Sammelboxen für Lithiumbatterien auf der Frontseite mit dem Aufkleber „Nur für Lithium-Ionen-Batterien aus Elektrofahrrädern", damit die Sammelbox von Gerätebatterien optisch unterschieden werden kann (Bestellung siehe unter Behälter bestellen). Bitte beachten Sie unbedingt die geltenden Bestimmungen des ADR (Gefahrguttransportrecht). Achten Sie dabei darauf, dass die Sammelboxen trocken, sowie vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt sind. Lithiumbatterien müssen durch eine geeignete Verpackung (z. B. Folie oder Originalverpackung) und/oder Isolierung der Pole (z. B. mit Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen gesichert werden.
Kleine Lithiumbatterien mit einem Stückgewicht kleiner als 500 g dürfen weiterhin in den von GRS Batterien zur Verfügung gestellten grünen Sammelboxen gesammelt werden. Aber auch hier gelten die o. g. Anforderungen, dass Lithiumbatterien durch eine geeignete Verpackung (z. B. Folie oder Originalverpackung) und/oder Isolierung der Pole (z. B. mit Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen gesichert werden müssen. Die Batterie-Sammelboxen sind trocken zu lagern.
GRS Batterien organisiert das Abholen gefüllter Transportkartons sowie das spätere Sortieren und Verwerten. Zusätzlich hat der Handel im Hauptkundenstrom auf die Möglichkeit der Batterierücknahme hinzuweisen. Der Inhalt dieser Hinweise ist im Batteriegesetz vorgeschrieben. Wenn Sie unseren Karton oder das grüne Fass sichtbar im Hauptkundenstrom platzieren, erfüllen Sie Ihre Hinweispflichten, denn auf den Behältern sind alle vorgeschriebenen Hinweise aufgeführt.
Welche Kosten fallen für die Batterierücknahmesysteme im Fahrradhandel an?
Für Fahrradhändler und Verbraucher ist das Batterierücknahmesystem für Gerätebatterien (z. B. Batterien aus Fahrradlampen) und Industriebatterien (Batterien aus Elektrofahrrädern) unentgeltlich. Die Kosten für die Behälter, das Sammeln, Transportieren, Sortieren, Verwerten oder umweltverträgliche Entsorgen gebrauchter Gerätebatterien werden von den Nutzern des Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien getragen. Das sind Batteriehersteller und -importeure, die mit GRS Batterien einen Nutzervertrag geschlossen haben. Entsprechend der Masse und dem Typus ihrer in Deutschland verkauften Batterien entrichten sie Entsorgungskostenbeiträge an GRS Batterien für die Durchführung der oben genannten Leistungen.
Die Kosten für die Behälter, das Sammeln, Transportieren, Sortieren, Verwerten oder umweltverträgliche Entsorgen gebrauchter Industriebatterien aus Elektrofahrrädern werden von den Fahrradherstellern (Batteriehersteller und -importeure im Sinne des BattG), die mit GRS Batterien einen Vertrag über die Rücknahme von Industriebatterien geschlossen haben, getragen. Entsprechend der Masse und dem Typus ihrer in Deutschland verkauften Batterien entrichten sie Entgelte an GRS Batterien für die Durchführung der oben genannten Leistungen.
Gibt es eine Vorschrift, wo der Sammelbehälter platziert werden muss?
Für Gerätebatterien wird empfohlen, die grüne Sammelbox im Verkaufsraum offen und gut sichtbar aufzustellen. Diese Behälter enthalten bereits alle Hinweise, die im Verkaufsraum gegeben werden müssen. Das Batteriegesetz schreibt vor, dass Vertreiber ihre Kunden durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln darauf hinzuweisen haben,
- dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können,
- dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist und
- welche Bedeutung das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne hat.
Wer Batterien im Versandhandel an den Endnutzer abgibt, hat diese Hinweise in den von ihm verwendeten Darstellungsmedien zu geben oder sie der Warensendung schriftlich beizufügen.
Für Industriebatterien (z. B. Batterien aus Elektrofahrrädern) wird empfohlen, dass der Endverbraucher die Batterien dem Fahrradhändler übergibt, damit eine transportrechtlich ordnungsgemäße Verpackung durch den Fahrradhändler erfolgen kann (siehe nächster Punkt „Richtiges Sammeln und Entsorgen von Batterien aus Elektrofahrrädern").
Richtiges Sammeln und Entsorgen von Batterien aus Elektrofahrrädern
Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) hat auf Grundlage §§ 3 und 8 BattG und in Zusammenarbeit mit GRS Batterien ein System für die Rücknahme und Entsorgung von Akkumulatoren aus Elektrofahrrädern entwickelt, dem sich mehrere Fahrradhersteller angeschlossen haben.
Vertreiber von Elektrofahrrädern können sich so für die Entsorgung anfallender Fahrradbatterien ebenfalls des Gemeinsamen Rücknahmesystems der Stiftung GRS Batterien bedienen.
Große gebrauchte Lithiumbatterien mit einem Stückgewicht größer als 500 g sind separat in speziell gekennzeichneten Sammelboxen zu erfassen. Versehen Sie bitte die Sammelboxen für Lithiumbatterien auf der Frontseite mit dem Aufkleber „Nur für Lithium-Ionen-Batterien aus Elektrofahrrädern", damit die Sammelbox von Gerätebatterien optisch unterschieden werden kann (Bestellung siehe unter „Behälter bestellen"). Bitte beachten Sie unbedingt die geltenden Bestimmungen des ADR (Gefahrguttransportrecht). Achten Sie dabei darauf, dass die Sammelboxen trocken, sowie vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt sind. Lithiumbatterien müssen durch eine geeignete Verpackung (z. B. Folie oder Originalverpackung) und/oder Isolierung der Pole (z. B. mit Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen gesichert werden.
Kleine Lithiumbatterien mit einem Stückgewicht kleiner als 500 g dürfen weiterhin in den von GRS Batterien zur Verfügung gestellten grünen Sammelboxen gesammelt werden. Aber auch hier gelten die o. g. Anforderungen, dass Lithiumbatterien durch eine geeignete Verpackung (z. B. Folie oder Originalverpackung) und/oder Isolierung der Pole (z. B. mit Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen gesichert werden müssen. Die Batterie-Sammelboxen sind trocken zu lagern.
Welche Pflichten hat der Händler, der Batterien im Sortiment führt?
Jedes Handelsunternehmen, das ständig oder zeitweise Gerätebatterien und/oder Industriebatterien (z. B. Batterien aus Elektrofahrrädern) verkauft, hat die Pflicht, gebrauchte Batterien vom Verbraucher zurückzunehmen. Diese Verpflichtung zur Rücknahme besteht unabhängig davon, ob die Batterien in seinem Geschäft gekauft wurden oder nicht. Zusätzlich hat der Händler Hinweispflichten.
Wie funktioniert die Abholung?
Ist der Transportkarton (30 kg) oder das grüne Fass möglichst vollständig gefüllt, erteilen Sie uns einen Auftrag zum Tausch.
Gebrauchte Lithiumbatterien mit einem Stückgewicht größer als 500 g (z. B. aus Elektrofahrrädern) sind separat in den grünen Sammelboxen zu erfassen. Versehen Sie bitte die Sammelboxen für Lithiumbatterien auf der Frontseite mit dem Aufkleber „Nur für Lithium-Ionen-Batterien aus Elektrofahrrädern", damit die Sammelbox von Gerätebatterien optisch unterschieden werden kann. Den Aufkleber können Sie ebenso wie die Behälter kostenlos bei der GRS-Batterien-Hotline bestellen. Bitte beachten Sie unbedingt die geltenden Bestimmungen des ADR (Gefahrguttransportrecht). Achten Sie dabei darauf, dass die Sammelboxen trocken, sowie vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt sind. Lithiumbatterien müssen durch eine geeignete Verpackung (z. B. Folie oder Originalverpackung) und/oder Isolierung der Pole (z. B. mit Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen gesichert werden.
Ist der Transportkarton (30 kg) oder das grüne Fass mit Lithiumbatterien > 500 g gefüllt, erteilen Sie uns einen Auftrag zum Tausch. Bitte teilen Sie uns bei Auftragserteilung unbedingt mit, dass es sich um Lithiumbatterien > 500 g handelt.
GRS Batterien-Hotline:
Telefon: 01805 - 80 50 30*
Telefax: 01805 - 80 50 31*
*14 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen und aus dem Ausland möglich.
Innerhalb von ca. 14 Tagen nach Auftragsannahme werden die Behälter unentgeltlich getauscht.
Müssen verschiedene Batterietypen vom Verbraucher sortiert abgegeben werden?
Grundsätzlich Nein. Es gibt über 300 verschiedene Bauformen und über 10 verschiedene Batteriesysteme, deren Sortierung den Laien überfordern würde. Das Sortieren in die verschiedenen Systeme wird als Dienstleistung durch GRS Batterien erbracht.
Eine Ausnahme bilden gebrauchte Lithiumbatterien mit einem Stückgewicht größer als 500 g (z. B. aus Elektrofahrrädern). Diese sind aus transportrechtlichen Gründen separat in den grünen Sammelboxen zu erfassen. Versehen Sie bitte die Sammelboxen für Lithiumbatterien auf der Frontseite mit dem Aufkleber „Nur für Lithium-Ionen-Batterien aus Elektrofahrrädern", damit die Sammelbox von Gerätebatterien optisch unterschieden werden kann.
Den Aufkleber können Sie ebenso wie die Behälter kostenlos bei der GRS-Batterien-Hotline bestellen. Bitte beachten Sie unbedingt die geltenden Bestimmungen des ADR (Gefahrguttransportrecht). Achten Sie dabei darauf, dass die Sammelboxen trocken, sowie vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt sind. Lithiumbatterien müssen durch eine geeignete Verpackung (z. B. Folie oder Originalverpackung) und/oder Isolierung der Pole (z. B. mit Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen gesichert werden.
Starterbatterien für Kraftfahrzeuge werden von GRS Batterien nicht zurückgenommen.
Müssen auch Batterien zurückgenommen werden, die nicht im eigenem Sortiment des Händlers geführt werden?
Natürlich. Je mehr Batterien zurückgegeben werden, desto eher werden die umweltpolitischen Ziele des Batteriegesetzes erreicht und desto größer sind die Möglichkeiten für eine effiziente Verwertung. Der Fahrradhandel kann alle gebrauchten Batterien, die in die grüne Sammelbox passen, zurücknehmen und hat Anspruch auf eine unentgeltliche Abholung durch GRS Batterien.
Entstehen Gefahren beim Einwurf nicht vollständig entladener Batterien?
In Bezug auf Gerätebatterien haben die bisherigen Erfahrungen in Europa keine Hinweise auf Gefahren ergeben. Dennoch sollen nur entladene Batterien eingeworfen werden. Bei Lithium-Gerätebatterien sollen vorsorglich die Batteriepole mit Klebestreifen isoliert werden.
Die Restspannung in gebrauchten Lithiumbatterien aus Elektrofahrrädern (Industriebatterien) kann erheblich sein und bei unsachgemäßer Handhabung zu einer Brandgefährdung führen. Daher sind gebrauchte Lithiumbatterien mit einem Stückgewicht größer als 500 g (z. B. aus Elektrofahrrädern) separat in den grünen Sammelboxen zu erfassen. Versehen Sie bitte die Sammelboxen für Lithiumbatterien auf der Frontseite mit dem Aufkleber „Nur für Lithium-Ionen-Batterien aus Elektrofahrrädern", damit die Sammelbox von Gerätebatterien optisch unterschieden werden kann. Den Aufkleber können Sie ebenso wie die Behälter kostenlos bei der GRS-Batterien-Hotline bestellen. Bitte beachten Sie unbedingt die geltenden Bestimmungen des ADR (Gefahrguttransportrecht). Achten Sie dabei darauf, dass die Sammelboxen trocken, sowie vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt sind. Lithiumbatterien müssen durch eine geeignete Verpackung (z. B. Folie oder Originalverpackung) und/oder Isolierung der Pole (z. B. mit Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen gesichert werden.
In welcher Form wird das Batterierücknahmesystem überprüft?
GRS Batterien ist gegenüber den für das Batteriegesetz zuständigen Landesbehörden jährlich zur Dokumentation über die von den angeschlossenen Herstellern in Verkehr gebrachten Gerätebatterien und die Sammel- und Verwertungsquoten verpflichtet. Dieser Jahresbericht steht zum Download für Sie bereit.
GRS Batterien wird zudem zukünftig die Rücknahme von Batterien aus Elektrofahrrädern (Industriebatterien) dokumentieren.
Erhalte ich einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung?
Ja. Selbstverständlich erhält der Kunde von dem Spediteur einen Übergabebeleg. Dieser kann auch als Verbleibskontrolle für das Abfallregister genutzt werden. Der Beleg muss 3 Jahre aufbewahrt werden.
Welche Batterien nimmt GRS Batterien aus dem Bereich des Fahrradhandels zurück?
Alle haushaltsüblichen Gerätebatterien und -akkus. Diese dürfen allerdings nicht schwerer sein als 4 kg/Stück und keine "freien" Flüssigkeiten enthalten. Sie werden auch als „Trockenbatterien" oder „Haushaltsbatterien" bezeichnet.
Zudem nehmen wir Industriebatterien aus Elektrofahrrädern zurück.
Starterbatterien für Kraftfahrzeige werden von GRS Batterien nicht zurückgenommen.
Was passiert mit den Batterien, nachdem ich sie in den Behälter geworfen habe?
Nach der Sammlung werden die Batterien zu den Sortieranlagen transportiert. Dort geschieht zum Teil manuell (z. B. bei Batterien aus Elektrofahrrädern) und in automatisierten Verfahren die Auftrennung (Fraktionierung) in die verschiedenen elektrochemischen Systeme, die dann an die entsprechenden Verwertungsanlagen weitergegeben werden können. In den Batterien sind Metalle wie Zink, Mangan, Eisen oder Nickel enthalten, die sich alle in der Neuherstellung von Batterien oder in anderen Produktionsbereichen verwenden lassen. So können aus ihnen beispielsweise neue Motorblöcke für Autos hergestellt werden, Zink wird als Rostschutz für Autokarossen eingesetzt und Nickel geht in die Edelstahlindustrie. Indem Sie Ihre Batterien nicht in den Hausmüll, sondern in die grüne Sammelbox werfen, tragen Sie also ganz entscheidend zur Schonung unserer Umwelt bei.