Der Rechtsrahmen für Batterien

Das Batteriegesetz, kurz BattG, setzt die europäische Altbatterierichtlinie in deutsches Recht um und regelt „das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren“. 

Zum Inhalt

Das Batteriegesetz im Wandel

Hervorgegangen aus der europäischen Altbatterierichtlinie hält das Batteriegesetz fest, welche Batterien es gibt und wer welche Pflichten wie zu erfüllen hat. Zu den Pflichtenträgern gehören in erster Linie Hersteller, Importeure und Vertreiber von Batterien sowie öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Erstbehandlungsanlagen, Endnutzer und Rücknahmesysteme, wie GRS Batterien eines ist. Es wird unterschieden zwischen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien. Handelt es sich um nicht oder nur begrenzt aufladbare Speicher für elektrische Energie, wird von Primärzellen gesprochen. Als Sekundärzellen werden Akkumulatoren bezeichnet, bei denen es sich um wieder aufladbare Speicherelemente handelt und die ebenfalls als Batterien gelten. Abonnieren Sie jetzt unsere GRS-News und bleiben Sie auf dem Laufenden zu allen Änderungen rund um das BattG.

 

GRS-News  

 

Batterien als Gefahrgut 

Sicher unterwegs

Lithiumbatterien und -Zellen verfügen über eine sehr hohe Energiedichte, was bei unsachgemäßem Umgang Gefahren für Transport und Lagerung mit sich bringen kann. Abhängig von Gewicht und Zustand gelten daher für diese Hochenergiebatterien besondere Sicherheitsanforderungen, die im ADR, den „Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ festgehalten sind. Auch gelten nationale Regelungen, z. B. aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), die zu berücksichtigen sind. GRS Batterien trägt diesen Anforderungen mit dem GRS-Sicherheitsstandard Rechnung, der neben speziellen Behältersystemen umfangreiches Informations- und Schulungsmaterial beinhaltet. 

 

GRS-Sicherheitsstandard