Dokumentation
Verpflichtete
Verlader: Hinweispflicht, Kontrolle und Dokumentation
Fahrzeugführer: Kontrolle und Mitführungspflicht der Begleitpapiere
Der Verlader hat den Fahrzeugführer auf das gefährliche Gut schriftlich hinzuweisen (z. B. durch das Beförderungspapier)!
Begleitpapiere
Zu den Begleitpapieren zählen u. a. das Beförderungs- papier, die Einzelfestlegung und die schriftliche Weisung.
Das für den Transport erforderliche Beförderungspapier muss gemäß ADR mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Absenders
- Name und Anschrift des Empfängers
- Art und Anzahl der Versandstücke
- Menge
- Gefahrgutklassifizierung
- Angaben der Sondervorschriften sowie abfallrechtlich
- Abfallschlüsselnummer/Abfallbezeichnung
- Name und Anschrift des Beförderers
Die Begleitpapiere sind vom Fahrzeugführer mitzuführen.
Kontrolle
Die Kontrolle der gemeinsamen Pflichten von Verlader und Fahrzeugführer wird mit einer Schnittstellenkontrolle in Form einer Checkliste durchgeführt.
Gemeinsam werden
- die Eignung von Fahrzeug und Fahrzeugführer,
- die geforderten Ausrüstungsgegenstände,
- die persönliche Schutzausrüstung,
- die Begleitpapiere,
- die Kennzeichnung und Eignung der Versandstücke und
- die Ladungssicherung
auf Vollständigkeit und Eignung überprüft.