Einfach und sicher sammeln
Vertreiber von Batterien sind zur kostenfreien Rücknahme von Batterien verpflichtet. Auch Kommunen bzw. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Behandlungsanlagen für Elektro-Altgeräte sowie Altfahrzeuge sind in die Rücknahme von Batterien eingebunden.
Unentgeltliche Abholung
Das Batteriegesetz (BattG) verpflichtet alle Vertreiber, Betreiber von Behandlungseinrichtungen für Altgeräte und Altfahrzeuge, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie freiwillige Rücknahmestellen die von ihnen erfassten Geräte-Altbatterien an ein Rücknahmesystem nach § 7 BattG entsprechend den Vorgaben aus den §§ 9, 12, 13 und 13a BattG zu überlassen. Alle Rücknahmesysteme nach § 7 BattG sind gleichermaßen verpflichtet, allen gesetzlich verpflichteten und freiwilligen Rücknahme- und Sammelstellen die kostenlose Abholung von Geräte-Altbatterien anzubieten. Unter www.wirsammelnbatterien.de finden Sie eine Übersicht aller zugelassenen Rücknahmesysteme.
Das Rücknahmeangebot von GRS Batterien
Hier können Sie sich als Rücknahmestelle für das Rücknahmesystem Gerätebatterien der Stiftung GRS Batterien registrieren:
Hier können Sie sich als Rücknahmestelle für Geräte- oder/und Industriebatterien der GRS Service GmbH registrieren:
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