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Der GRS-Sicherheitsstandard unterteilt Lithiumbatterien je nach Gewicht, Zustand und chemischem System in die Sicherheitsstufen Grün (niedrigste Gefahrenstufe), Gelb und Rot (höchste Gefahrenstufe). Je nach Einstufung kommen für Sammlung und Transport folgende GRS-Behältnisse zum Einsatz:

GRS-Fass grün

  • für Mischchargen herkömmlicher Batterien (z. B. ZnC-, Zn-Luft-, AlMn-, NiCd-, NiMH- und Pb-Batterien) zusammen mit Lithiumbatterien bis maximal jeweils 500 g/Stück, unabhängig von deren Zustand.
  • Es gilt ADR-Verpackungsvorschrift P 909 und Sondervorschrift SV 636.
  • Der Lithiumanteil pro Beförderungseinheit darf 333 kg nicht überschreiten (siehe „ADR: Pflichten und Verpflichtete“).
  • Grüne Fässer entsprechen den Prüfkriterien der Verpackungsgruppe II.
  • Achtung: Für grüne GRS-Kisten gilt eine Maximalbefüllung von 30 kg. Eine bauartgeprüfte Verpackung gemäß ADR ist nicht notwendig (ADR P909)

GRS-Fass gelb

  • für behältergängige und unbeschädigte Lithiumbatterien als Monocharge, unabhängig von Größe und Gewicht oder
  • für unbeschädigte Lithiumbatterien als Mischcharge mit anderen Hochenergiebatterien (z. B. NiCd, NiMH), ab jeweils 500 g/Stück.
  • Es gilt ADR-Sondervorschrift SV 377 und Verpackungsanweisung P 909.
  • Gelbe Fässer entsprechen den Prüfkriterien der Verpackungsgruppe II.

GRS-Fass rot

  • für Lithiumbatterien ab 500 g/Stück oder schwerer aus kleinen elektrischen Fahrzeugen wie z. B. E-Bikes.
  • Einsatz ausschließlich im Rahmen der GRS eMobility Branchenlösung
  • Es gilt ADR-Sondervorschrift SV 376 und Verpackungsanweisung P 908.
  • Rote Fässer entsprechen den Prüfkriterien der Verpackungsgruppe II.

GRS-Sicherheitskoffer oder -behälter

  • für beschädigte/defekte, transportkritische Lithiumbatterien ab 500 g.
  • Achtung: Für derartige Batterien gilt ein Beförderungsverbot! Der Transport darf nur in speziellen Sicherheitsbehältern und/oder mit einer Ausnahmegenehmigung/Einzelfestlegung der zuständigen Behörde erfolgen.
  • Es gilt ADR-Sondervorschrift SV 376 und Verpackungsanweisung P 911 oder eine Einzelfestlegung.
  • Der GRS-Sicherheitskoffer und der GRS-Sicherheitsbehälter entsprechen den Prüfkriterien der Verpackungsgruppe I.

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