Lagerung

Verpflichtete

Rücknahmestelle: Lagerung, Palettierung, ­Umgang mit Behältern

Bei der Palettierung ist zu beachten, dass ausschließlich intakte Paletten und intakte, zugelassene GRS-Sammelbehälter verwendet werden.

 

Generell müssen die GRS-Sammelbehälter

  • trocken,
  • vor Erwärmung geschützt,
  • entfernt von brennbaren Stoffen,
  • abseits von Verkehrswegen,
  • nicht in der Nähe von Aufenthaltsorten und
  • vor unbefugtem Zugriff geschützt gelagert werden.

Für die Lagerung voller grüner GRS-Kisten gilt:

  • 36 intakte Kisten in maximal 4 Lagen à 9 Kisten auf einer intakten Palette.
  • Nur vollständig gefüllte und ordnungsgemäß verschlossene Kisten (siehe Aufbauanleitung) stapeln.
  • Grüne GRS-Kisten mit der Palette verbinden, z. B. mit Bändern oder Stretchfolie.
  • Paletten ausschließlich einlagig lagern: Keine weitere Palette auf die palettierten Kisten stapeln.

Für die Lagerung voller Fässer gilt:

  • maximal 6 intakte Fässer pro intakter Palette
  • grüne GRS-Fässer dürfen nicht mit gelben oder roten GRS-Fässern auf einer Palette gemischt werden
  • GRS-Fässer mit der Palette verbinden, z. B. mit Bändern oder Stretchfolie
  • Paletten ausschließlich einlagig lagern: keine weitere Palette auf die palettierten Fässer stapeln
  • bei der Umverpackung z. B. durch Stretchfolie auf die korrekte Kennzeichnung achten

Arbeitsschutz

Beim Umgang mit gebrauchten Lithiumbatterien ist immer der Selbstschutz zu beachten. Hierzu sind mindestens eine Schutzbrille (Augenschutz), Schutzhandschuhe und geeignete Arbeitskleidung zu tragen.

 

Für den Fall, dass Sie eine sich erwärmende oder reißende Batterie ggf. mit Gasaustritt bemerken, bringen Sie diese aus dem Gefahrenbereich und überhäufen Sie diese mit trockenem Sand. Gut geeignet ist hierzu eine Kiste aus Metall. Alternativ kühlen Sie die Batterie mit viel Wasser. Lassen Sie die Batterie dann vollständig ausreagieren.

 

Für jeden Arbeitsplatz sind individuell eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen zu erstellen.

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